Heiraten in Bischofsmais
Sie wollen heiraten? Dann müssen Sie natürlich noch vieles vorbereiten!
Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie zur Anmeldung der Eheschließung brauchen und welche Möglichkeiten sich für Sie bieten!
Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung müssen Sie bei dem Standesamt erledigen, bei dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Grundsätzlich müssen die Verlobten persönlich beim Standesamt vorsprechen. Haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, so können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesbeamten sie die Ehe anmelden wollen.
Möchten Sie an einem anderen Ort in Deutschland heiraten, dann müssen Sie die Eheschließung in einem Standesamt an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, wo Sie heiraten möchten. Das Standesamt des Wohnsitzes verständigt dann das Standesamt des Heiratsortes, dass die Prüfung der Unterlagen stattgefunden hat und die Eheschließung erfolgen kann. Nun können Sie den Trauungstermin vereinbaren. Für diesen Vorgang fallen zusätzliche Gebühren an.
Trauungstermin
Wenn Sie einen Wunschtermin haben, denken Sie immer daran, diesen rechtzeitig zu vereinbaren, bevor er schon vergeben ist!
Vorraussetzungen
- die Verlobten müssen beide das 18. Lebensjahr vollendet haben
- frühere Ehen müssen aufgelöst sein (durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung)
- beide sind keine Voll- oder Halbgeschwister
- beide sind nicht in gerader Linie verwandt
- beide sind kein Adoptivkind des anderen
Wichtige Dokumente die Sie mitbringen müssen!
- Personalausweis/Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag – nicht älter als 6 Monate – (erhalten Sie im Standesamt des Geburtsortes)
- Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung (erhältlich im Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde)
Wenn Sie bereits geschieden oder verwitwet sind:
- Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch oder Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der letzten Ehe (bei TOD: ist dies die Sterbeurkunde) (bei SCHEIDUNG: ist dies, das mit dem Rechtskraftvermerk versehene, Scheidungsurteil dieser Ehe)
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag oder Geburtsurkunde
Wenn Sie Ausländer sind:
- Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde (ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des, in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen, Oberlandesgerichts beigebracht werden)
Familienname
In deutschem Recht gibt es mehrere Möglichkeiten wie Sie Ihren Familiennamen bzw. Ehenamen gestalten können:
- 1. Möglichkeit: Sie geben keine Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab: Jeder Ehegatte behält seinen bisher geführten Namen. Eine spätere Ehenamensbestimmung während Bestehens der Ehe ist jederzeit möglich.
- 2. Möglichkeit: Sie bestimmen den Geburtsnamen / bisherigen Familiennamen des Mannes oder der Frau zum gemeinsamen Familiennamen. Eine spätere Hinzufügung ist nur möglich, wenn der Ehename nicht aus mehreren Namen besteht. Während Bestehens der Ehe kann ein Ehename nicht mehr abgelegt werden.
- Doppelname: Der Ehegatte, dessen Geburtsname / bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, d. h. voranstellen oder anfügen, wenn der Ehename eingliedrig ist. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich, allerdings kann dann keine erneute Hinzufügung erklärt werden.
Wo kann geheiratet werden?
Neben dem Sitzungssaal oder dem Trauungszimmer im Rathaus steht seit April 2007 auch der Dachboden des Bader-Hauses neben der Kirche in Bischofsmais für standesamtliche Trauungen zur Verfügung.
Auch im Waldferiendorf Dürrwies („Dürrwieser Stüberl“ oder in einem Pavillon) kann man standesamtlich heiraten.
Die Brautleute haben also die Wahl zwischen den einzelnen Trauungsräumen.
Hier das Bader-Haus
(nicht barrierefrei, 2. Stock, nur zugänglich über Treppen)
hier das Dürrwieser Stüberl im Waldferiendorf Dürrwies
hier der Pavillon im Waldferiendorf Dürrwies
und hier der Sitzungssaal im Rathaus
(nicht barrierefrei, 1. Stock, nur zugänglich über Treppe)
Gebühren
Betrag in EUR | |
Anmeldung der Eheschließung | 55,00 |
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses/Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe für zwei deutsche | 55,00 |
Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung je Ehegatte/Lebenspartner zusätzlich | 30,00 |
Eheschließung, wenn die Anmeldung nicht beim Standesamt Bischofsmais erfolgte, zusätzlich | 40,00 |
Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten | 70,00 |
Eheurkunde | 12,00 |