Gemeinderat Bischofsmais arbeitete am 12.09.2024 umfassende Tagesordnung ab

Bereits in der vorletzten Sitzung am 5.September hat der Gemeinderat einstimmig den zweiten Nachtragshaushalt mit einer Kreditaufnahme von 1,8 Millionen Euro beschlossen. Der Nachtragshaushalt wurde notwendig, weil die zugesagten Fördergelder für laufende Maßnahmen nicht zeitnah ausgezahlt werden. Rund 800.000,00€ Förderung sind für die Sanierung des Hochbehälters Habischried per Bescheid genehmigt. Die Auszahlung des Betrages wird vom Freistaat aber erst frühestens 2026 erfolgen. Ähnlich geht es mit weiteren Fördergeldern und auch Außenständen, so dass die Gemeinde die Zeit bis zur Auszahlung mit einem Kredit überbrücken muss. Der Gemeinderat hat die Kreditaufnahme einstimmig beschlossen. Von der Rechtsaufsicht wurde der zweite Nachtragshaushalt mit Auflagen der Konsolidierung und der Anhebung der Steuern genehmigt. Die Rechtsaufsichtliche Würdigung der Nachtragshaushaltssatzung wurde dem Gemeinderat vollumfänglich vorgelegt und einstimmig zur Kenntnis genommen. Bei Eingang der ausstehenden Fördermittel wird der Kredit per Sondertilgung wieder abbezahlt. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Sanierung des RÜB (Regenrückhaltebecken) in Hochbruck. Um hier Fördermittel zu bekommen, stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, diese über die RZWas 2021 zu beantragen. Der Förderantrag wird gestellt. Nach Eingang des Förderbescheides hat die Gemeinde vier Jahre Zeit die Maßnahme umzusetzen. Geplant wäre die Umsetzung der Maßnahme 2026 / 2027. Ein Antrag zur Sanierung eines bestehenden Forstweges in Hermannsried wurde ausführlich diskutiert und die Verwaltung soll nun zusammen mit den Anliegern eine Umsetzung der Maßnahme anstreben. Der Ausbau würde mit 90% gefördert. Die Gemeinde hat an diesem Weg auch einen Hochbehälter für die Wasserversorgung Bischofsmais und deshalb wird von den Anliegern auch eine Beteiligung gefordert. Die Genehmigung des Gesellschaftervertrages der Arberland Energie GmbH wurde vertagt bis der Notarvertrag abgeschlossen ist. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Änderung des Bebauungsplanes Kirchen- und Unterfeld. Es wurde die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit behandelt. Der Gemeinderat hat die, während der Auslegungsfrist vom 12.06.2024 bis 12.07.2024, eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und die vom Architektenbüro Brunner erstellten Abwägungsvorschläge genehmigt. Vom Gemeinderat wurde der Satzungsbeschluss im Anschluss, mit der Auflage, einen Erschließungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen, einstimmig genehmigt. Die Satzung für die Zweitwohnungssteuer wurde vom Gremium ebenfalls behandelt und wird zum 1.Januar 2025 von 5,50€/m2 auf 7,10€/m2 erhöht. Folgende Bauanträge wurden einstimmig genehmigt: Abbruch und Ersatzbau eines Stadels in Hermannsried, Neubau eines Backhauses mit Holzlager und Schuppen in Bischofsmais, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage in Seiboldsried, Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses in Hochbruck. Der Antrag zum Neubau eines Doppelhauses mit drei Wohneinheiten und überdachten Stellplätzen im Baugebiet WA „Am Kühbergfeld“ wurde mit den beantragten Befreiungen genehmigt. Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Erweiterung eines forstwirtschaftlichen Geräteschuppens in Hochbruck wurde ebenfalls genehmigt. Bürgermeister Nirschl informierte noch über die anstehenden Termine zur Sondersitzung für die Behandlung der Stellungnahmen im Bauleitplanverfahren Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 10 – SO Lebensmittelmarkt am 24.09.2024 und der Antrag auf eine Partnerschaft mit der Gemeinde Marcana aus Kroatien, der vom Gremium einstimmig befürwortet wurde. Ein nichtöffentlicher Teil folgte noch im Anschluss.