Bekanntmachung zur Wasserentnahme aus Hydranten
Es wird festgestellt, dass aus den gemeindlichen Hydranten ohne Wissen der Gemeinde Wasser entnommen wird!
Unerlaubte Wasserentnahmen aus Hydranten oder sonstigen gemeindlichen Leitungen, ob durch Privatpersonen oder Baufirmen, ist Wasserdiebstahl! Sie stellt eine Straftat dar und wird von der Gemeinde angezeigt!
Es geht auch um die Sicherheit der Trinkwasserqualität!
Aus diesem Grund muss auch die Befüllung von Pools in den Gärten zukünftig ausschließlich mit dem Gartenschlauch erfolgen. Beim Wasserverbrauch für die Pools, ist ebenfalls das Abwasser hierfür zu zahlen.
Beim Wasser aus Schwimmbecken und Pools handelt es sich um Schmutzwasser im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz.
Das Wasser ist der öffentlichen Abwasseranlage über die Kanalisation zuzuführen.
Eine Befreiung von der Abwassergebühr für Pools kann nicht gewährt werden.